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F Ü R  A L L E  E M P Ö R T E N :


Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht!

Ungehorsam und Widerstand“


Ich zitiere aus einem Vortrag von Dr. Fritz B a u e r , dem Hessischen Generalstaatsanwalt (von 1956-1968) und Vorstandsmitglied der Humanistischen Union, gehalten in einer Vortragsreihe der HU in der Münchener Universität am 21. Juni 1968 „Ungehorsam und Widerstand“:

„“Das Recht zum Ungehorsam und das Recht zum Widerstand, juristisch ius resistendi genannt, sind historisch überlieferte Institutionen, deren Inhalt nicht beliebig umfunktionalisiert werden kann…

Man unterschied in der Rechtsgeschichte den tyrannus quoad titulum = Usurpatorund den tyrannus quoad exsecutsfinem = den ungerechten Herrscher… immer aber stand außerhalb jeder Diskussion ,,daß mit dem Recht auf Ungehorsam und dem Recht auf Widerstand ein übergesetzliches Recht eines Menschen oder eines Volkes oder einer Repräsentation des Volkes, ein Grund- und Freiheitsrecht gegenüber dem Staat gemeint gewesen ist. An diesem jahrtausendealten Sach- und Rechtsverhalt kann nicht gerüttelt werden…

Schon im Epheser-Brief des P a u l u s heißt es: “Wir kämpfen mit Fürsten und Gewaltigen, nämlich mit den Herren der Welt. Um deswillen ergreifet den Harnisch Gottes, auf daß ihr an dem bösen Tage Widerstand tun und das Feld behalten möget. So steht nun, umgürtet an euren Lenden mit Wahrheit und angezogen mit dem Panzer der Gerechtigkeit...“ Dies ist eines der berühmten Worte, die die Geschichte des Widerstandsgedankens begleitet haben…

Religionen und Moraltheologien, Ethiken, Rechtslehre und Rechtspflege hätten durch die Jahrtausende hindurch mit der Institution der Notwehr und der Nothilfe operieren können. Sie haben aber das Wort „Wiederstandsrecht“ – ius resistendi – geprägt, um die Abwehr staatlichen Unrechts aus dem allgemeinen Notwehrbegriff herauszuheben, den Kampf gegen ein rechtswidriges Establishment…

Alle im Namen des Widerstandsrechts erfolgten Handlungen, auch Unterlassungen im Sinne des Ungehorsams, sind der Versuch einer Kritik, einer Einflußnahme, einer Korrektur staatlichen Geschehens, das gewogen und möglicherweise zu leicht befunden wird. Maßstab ist, so wie das Widerstandsrecht durch die Jahrhunderte überkommen ist, freilich nicht ein neues Recht, sondern immer ein altes Recht, das nach Auffassung der Widerstandskämpfer von Staats wegen gebeugt wird…

Widerstandsrecht meint nicht Revolution, sondern Realisierung eines bereits gültigen, aber nicht verwirklichten Rechts…

Für die Widerstandsidee und das Widerstandsrecht war zunächst die Antike geschichtsträchtig. Die Antigone des Sophokles begründet ihren Ungehorsam gegen Kreons Gesetz mit dem Hinweis auf die ungeschriebenen, festen Satzungen des Himmels. Sie beruft sich auf ihren Zeus, der nicht Kreons Zeus sei. Antigone nimmt ein himmlisches Recht zum Maßstab. Ein religiös fundiertes Naturrecht wird von ihr in Anspruch genommen...

S o k r a t e s sprach in seiner Verteidigungsrede das Wort: “Dem Gott werde ich mehr gehorchen als euch.“ …

Die entscheidende Quelle des Widerstandsrechts ist jedoch das germanische Recht. Der Herrscher ist nicht absolut, sondern vom Recht abhängig, es steht über ihm. Verletzt der Herrscher das Recht, wird er automatisch zum Nichtherrscher, gegen den Widerstand erlaubt istDer Mönch Manegold von L a u t e r b a c h , wortgewaltig wie später L u t h- e r , schrieb im Jahre 1083:“Wenn einer einem Hirten gegen angemessenen Lohn die Aufzucht seiner Schweine überläßt und dann feststellen muß, daß er die Schweine nicht hütet, sondern weglaufen läßt – würde da nicht der Eigentümer den versprochenen Lohn zurückbehalten und den Schweinehirten mit Schimpf und Schande entlassen? Um wieviel mehr muß dies gelten, wenn es um Menschen geht, deren Verhältnisse sich von Natur aus von denen der Schweine unterscheiden (Einspruch der Abschreiberin: stimmt nicht. Aufgrund ihrer Fruchtbarkeit wurden Schweine von unseren Vorfahren verehrt und galten als heilig. Entsprachen sie doch den Wünschen der Menschen nach Fruchtbarkeit bei ihnen selbst und auf Feld und Flur. Es gab in unseren Breitengraden den Brauch, im Frühjahr vor der Aussaat Ferkel über die Felder zu tragen -. Im übrigen, wer fühlt sich nicht gern ‚sauwohl‘ oder freut sich nicht, wenn sie oder er ‚Schwein‘ gehabt hat ? ) Es entspricht der Gerechtigkeit, daß ein jeder Herrscher, der sich nicht getrieben fühlt, Menschen zu regieren, sondern der sie in die Irre führt, all der Macht und all der Majestät entledigt wird, die er über die Menschen empfangen hat.“

Das Radikale an dieser Stelle besteht nicht nur in dem respektlosen Vergleich von Kaiser und König mit einem Schweinehirten, sondern in dem eindeutigen Bekenntnis zur Volkssouverä- nität. Es war das erste Bekenntnis zur Volksouveränität auf deutschem Boden. Die Staatsgewalt geht vom Volke aus; die Obrigkeit ist sein Diener…

T a c i t u s (schreibt) in der “Germania“: „Und ihre Könige besaßen keine rechtlich unbegrenzte willkürliche Gewalt. Die aller Staatsgewalt gesetzte Grenze bildete das sogenannte gute alte Recht“…

(Das) geltende deutsche Recht … kennt eine Pflicht zum Ungehorsam. Sie ist in unserem Beamten- und Soldatengesetz institutionalisiert. Paragraph 11 des Soldatengesetzes enthält unter anderem die Sätze: “Ungehorsam liegt nicht vor, wenn ein Befehl nicht befolgt wird, der die Menschenwürde verletzt. Ein Befehl darf nicht befolgt werden, wenn dadurch ein Verbrechen oder ein Vergehen begangen würde.“ Die Menschenwürde, die einem Befehl eine Grenze setzt, meint die Würde des Soldaten oder eines Dritten. Dies ist im Beamten- und Soldatenrecht die Variante zu dem oft zitierten Satz: “Man muß Gott, der Menschenwürde und den Menschenrechten mehr gehorchen denn den befehlenden Menschen.“…

Widerstand kommt von der leidenden Kreatur. Es ist das Nein zum bösen Gesetz und Befehl aus dem Munde des leidenden oder mitleidenden Bruders (Auch Herr Bauer‘ vergiß‘t leider die Schwester!) Nicht ohne Grund wurde die Losung von der Freiheit und Gleichheit aller Menschen mit dem Gebot der Brüderlichkeit (und Schwesterlichkeit) gekoppelt. In einer verwalteten Welt ist Solidarität mit allen Unfreien und Ungleichen, allen Erniedrigten und Beleidigten der Mutterboden aller guten Werke… Widerstand ist der Aufwand unseres Mitgefühls, das Kämpfen … jener schwere Versuch einer Vereinigung von Vernunft und lebendigem Herzschlag…

(Friedrich) S c h i l l e r schrieb: “…um in der Brust des Menschen ein fröhliches Gefühl seiner selbst zu erwecken und Beispiel dafür zu geben, was Menschen wagen dürfen für eine gute Sache.“…““

Das Recht zum Widerstand ist in unserem Grundgesetz Artikel 20, Absatz 4, verankert:

„Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“


Ana Barbara von Keitz, Berlin, August 2011






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